Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kartennutzung
1. Zweck
Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen Kunden die Karten verwenden können, um an den beteiligten Versorgungspunkten Waren zu erhalten.
2. Definitionen
In dieser Vereinbarung haben die folgenden Worte die folgende Bedeutung:
– „Verbundene Unternehmen“ bedeutet (1) für EDC: Radius Payment
Solutions Limited oder jedes Unternehmen, an dem Radius Payment Solutions Limited direkt oder indirekt 50 % oder mehr der Stimmrechte besitzt oder kontrolliert (2) für den Kunden: jedes Unternehmen, an dem die oberste Holdinggesellschaft des Kunden direkt oder indirekt 50 % oder mehr der Stimmrechte besitzt oder kontrolliert;
– „Vereinbarung“ bedeutet diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Kartenformulare und Kartenverfahren. Im Falle eines Widerspruchs bzw. eines Konflikts zwischen einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Kartenformulare oder der Kartenverfahren werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor den Kartenformularen und den Kartenverfahren und die Kartenformulare Vorrang vor den Kartenverfahren haben;
– „Geschäftstag“ meint jeden Tag, an dem die Geschäftsbanken in Deutschland für den Geschäftsbetrieb geöffnet sind, ausgenommen Samstage;
– „Kartenformulare“ bezeichnet das Antragsformular, Kartenbestellformular, E-Business-Anmeldeformular und/oder jedes andere Antragsformular, das vom Kunden auf Anfrage von EDC ausgefüllt und von EDC akzeptiert wird;
– „Karteninhaber“ bezeichnet Personen, denen der Kunde eine Karte zur Verfügung gestellt hat und die vom Kunden autorisiert sind, diese Karte zu verwenden, und mit „Karteninhaber“ ist jeder von ihnen gemeint;
– „Kartenverfahren“ meint alle Verfahren oder Richtlinien im Zusammenhang mit der Kartennutzung, wie EDC es von Zeit zu Zeit bekannt geben kann;
– „Kartenprogramm“ meint das im Besitz von EDC befindliche und/oder von EDC betriebene Kartensystem, auf dessen Grundlage EDC Karten ausgibt, die von den Kunden verwendet werden;
– „Karten“ bezeichnet alle physischen und digitalen Zahlungskarten, die dem Kunden von Tankkarten Service GmbH und/oder von einem von Tankkarten Service GmbH benannten Dritten ausgestellt werden, und „Karte“ bezeichnet eine beliebige dieser Karten;
– „Gebühr(en)“ bezeichnet die von EDC im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhobenen Gebühren, einschließlich einer Nichtnutzungsgebühr oder einer Dienstleistungsgebühr (Servicegebühr), deren Details dem Kunden von EDC von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden können, einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – solche, die im Abschnitt „Gebühren“ auf der Website aufgeführt sind;
– „Ladepunkt“ meint eine E-Tankstelle, an der ein Plug-In-Elektro- oder Hybridfahrzeug mit Hilfe einer Karte an eine Stromversorgung angeschlossen und aufgeladen werden kann;
– „Ladepunktanbieter“ bezeichnet jeden Anbieter, der mit BFC eine Vereinbarung getroffen hat, um für die Nutzung von Ladepunkten Karten zu akzeptieren;
– „Kreditlimit“ meint den Maximalbetrag nicht bezahlter Transaktionen, der unabhängig davon, ob er in Rechnung gestellt wurde oder nicht, auf dem Konto eines Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt offenstehen kann. Das Kreditlimit wird von EDC nach eigenem Ermessen festgelegt und kann jederzeit geändert werden;
– „Kunde“ bezeichnet die Person oder Firma, deren Angaben auf dem Kartenformular aufgeführt sind und deren Kartenantrag von EDC akzeptiert wurde;
– „Ladepunkt für Elektrofahrzeuge“ meint eine E-Tankstelle, bei der ein Plug-In-Elektro- oder Hybridfahrzeug an eine Stromversorgung angeschlossen und aufgeladen werden kann;
– „Kraftstoffprodukte“ meint alle Arten von Diesel- und Benzinprodukte, die von Zeit zu Zeit von EDC an den Kunden geliefert werden;
– „Waren“ meint Kraftstoffprodukte und Nichtkraftstoffprodukte;
– „Zinssatz“ meint Zinsen gemäß § 288 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches;
– „Rechnung“ hat die ihr in Abschnitt 5.2 (d) gegebene Bedeutung;
– „Netzwerk“ meint das Netzwerk von Versorgungspunkten, an denen ein Kunde bei einem Einzelhändler Waren kaufen kann;
– „Nichtkraftstoffprodukte“ meint alle auf das Fahrzeug bezogenen Produkte, die von EDC von Zeit zu Zeit an den Kunden geliefert werden und die keine Kraftstoffprodukte sind, unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein, Gasöl, Schmiermittel, Autowaschanlagen, AdBlue, flüssiges Petroleum, Frostschutzmittel, Scheibenwäsche und die Bezahlung für die Nutzung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge;
– „Benachrichtigung(en)“ oder „Benachrichtigung“ meint, die andere Partei wie folgt zu informieren:
(a) durch die Website: im Falle einer Benachrichtigung von EDC (1) durch elektronische Übermittlung der erforderlichen Informationen, wobei die von der Website zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Funktion verwendet wird; oder, im Falle einer Benachrichtigung des Kunden, (2) indem die Informationen auf der Website veröffentlicht werden;
(b) indem eine E-Mail an die E-Mail-Adresse gesendet wird, die EDC bzw. der Kunde von Zeit zu Zeit („per E-Mail“) angeben kann;
(c) indem ein Brief an eine Adresse gesendet wird, die EDC bzw. der Kunde von Zeit zu Zeit angeben kann;
(d) indem die entsprechenden Informationen in die Rechnung oder Zahlungsübersicht aufgenommen wird, die der Rechnung beigefügt ist (gilt nur für eine Benachrichtigung von EDC an den Kunden); oder
(e) per Telefon unter der Telefonnummer, die EDC bzw. der Kunde von Zeit zu Zeit („per Telefon“) angeben kann;
– „Schriftliche Benachrichtigung“ meint eine Benachrichtigung in der in den Absätzen (a) bis (e) dieser Definition angegebenen Form;
– „Zahlungsverzug“ hat die ihm in Abschnitt 5.3 (a) gegebene Bedeutung;
– „Parteien“ bedeutet EDC und Kunde und „Partei“ bedeutet eine von beiden;
– „Zahlungsfrist“ hat die in Abschnitt 5.3 (a) angegebene Bedeutung;
– „PIN“ meint die persönliche Identifikationsnummer, die für die Verwendung mit einer Karte ausgegeben wird;
– „Kaufgerät“” bezeichnet eine integrierte Einheit, die dem Kunden von oder im Namen von EDC für den automatisierten Kauf von Waren und unter anderem – ohne darauf beschränkt zu sein – für die Zahlung von Mautgebühren zur Verfügung gestellt wird;
und je nach Fall seinen Rechtsnachfolgern, Bevollmächtigten und ernannten Vertretern oder jedem anderen verbundenen Unternehmen und dessen Rechtsnachfolgern, Bevollmächtigten oder Abtretungsempfängern; und
– „Einzelhändler“ bezeichnet Unternehmen, die mit EDC eine Vereinbarung abgeschlossen haben, um Karten als Zahlungsmittel für Waren zu akzeptieren, und ein
„Einzelhändler“ meint jedes dieser Unternehmen;
– „Versorgungspunkt“ meint den Ort, an dem ein Einzelhändler die Waren an einen Kunden oder Karteninhaber liefert;
– „EDC“ bezeichnet die European Diesel Card Limited, gegründet und registriert in England unter der Firmennummer 05551346 mit Sitz in Eurocard Centre, Herald park, Herald Drive, Crewe, Cheshire, CW1 6EG, England;
– „Transaktion“ meint jede Verwendung der Karte, um an einem Versorgungspunkt Waren zu erhalten; und
– „Website“ meint www.EDCservice.de oder jede andere Website, für die EDC dem Kunden in Verbindung mit dieser Vereinbarung den Zugang gewährt.
3. Kartenprogramm
3.1 Nach Annahme seines Antrags stellt EDC dem Kunden eine oder mehrere Karten zur Verfügung oder veranlasst einen Dritten, dem Kunden eine oder mehrere Karten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde kann eine Karte verwenden, um von EDC bestimmte Waren zu kaufen, die an den Versorgungspunkten erhältlich sind, wobei der Kunde jedoch nicht verpflichtet ist, eine Mindestmenge an Waren zu kaufen. Eine Karte, die während eines Zeitraums von einem Monat nicht benutzt wurde, kann automatisch annulliert werden.
3.2 EDC bietet über
Einzelhändler eine Reihe von Waren an, die mit einer Karte von EDC gekauft werden können. Basierend auf dem verfügbaren Angebot bestimmt der Kunde im Rahmen des Kartenprogramms die Kategorien der Waren, die von EDC mit den Karten gekauft werden können. EDC kann jederzeit und ohne Vorankündigung sein Angebot an Waren im Rahmen des Kartenprogramms erweitern oder reduzieren. Die Ausgabe von Karten an den Kunden gewährt dem Kunden nicht das Recht, Warenlieferungen zu erhalten.
3.3 Die Verwendung einer Karte begründet einen Warenkauf von EDC. Das Eigentum an den Waren und das Verlustrisiko der Waren gehen mit der Lieferung der Waren am Versorgungspunkt auf den Kunden über.
3.4 Die Karten können nur an teilnehmenden Lieferstellen verwendet werden, die Einzelhändler haben jedoch das Recht, physische Karten einzubehalten. Karten dürfen nur an teilnehmenden Versorgungspunkten verwendet werden, wobei die Einzelhändler jedoch das Recht haben, Karten einzubehalten und/oder die Lieferung von Waren, die Annahme von Karten oder die Abwicklung von Transaktionen aus beliebigen Gründen zu verweigern, unter anderem und ohne darauf beschränkt zu sein, wenn der Karteninhaber dem Einzelhändler die Karte vor Bezug der Waren am Versorgungspunkt nicht vorlegt, bei Knappheit des Produkts, technischem Versagen der Ausrüstung oder wenn der Kunde sich nicht an diese Vereinbarung hält. Der Kunde muss alle Betriebsanforderungen und -bedingungen erfüllen, die von einem Einzelhändler am Versorgungspunkt auferlegt werden. Wenn die Waren bereits geliefert wurden und die Karte vom Einzelhändler aus welchen Gründen auch immer nicht akzeptiert wird, ist der Kunde verpflichtet, die Waren für diesen Kunden zu dem am Versorgungspunkt geltenden Preis des Einzelhändlers mit anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor dem Kauf von Produkten sicherzustellen, dass jeder Ort, an dem eine Karte vorgelegt wird, ein teilnehmender Versorgungspunkt ist.
3.5 Der Kunde kann Karteninhaber berechtigen, eine Karte zu verwenden und muss sicherstellen, dass die Karteninhaber die Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung erfüllen. Der Kunde muss sicherstellen, dass sich Karten nur im Besitz von berechtigten Karteninhabern befinden und nur von diesen verwendet werden und dass Karten nicht im Besitz von Personen verbleiben, die keine berechtigten Karteninhaber mehr sind. Der Kunde haftet für alle Käufe, die mit einer Karte von einem nicht berechtigten Benutzer getätigt werden.
3.6 Die Karte darf nur für Käufe verwendet werden, die einem normalen Bedarf oder Verwendungszweck entsprechen. Von einem normalen Bedarf oder Verwendungszweck wird ausgegangen, wenn die Mengen in einer bestimmten Woche die durchschnittlichen wöchentlichen Mengen der vorangegangenen 12 Monaten nicht um mehr als 20 % übersteigen. Darüber hinaus können die Karten vom Kunden nur in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen verwendet werden.
3.7 Kunden und Karteninhaber sind nicht berechtigt, mit einer Karte an Transaktionen für irgendwelche Werbeaktionen oder Treueprogramme von EDC teilzunehmen, es sei denn, sie werden in den Bedingungen einer solchen Werbeaktion oder eines solchen Treueprogramms anderweitig eingeladen.
3.8 EDC kann sein Kartenprogramm ändern oder beenden und/oder durch ein anderes Programm ersetzen. Darüber hinaus kann EDC ohne Ankündigung die Anzahl und die Art der Einzelhändler und/oder Versorgungspunkte, bei denen Karten verwendet werden können, ändern, aufstocken oder reduzieren.
3.9 Wenn der Kunde aufgrund dieser Vereinbarung ein Kaufgerät erwirbt, muss der Kunde:
(a) das Kaufgerät zusammen mit den Fahrzeugdaten bei den unumgänglichen Drittanbietern registrieren;
(b) EDC von Zeit zu Zeit alle korrekten Unterlagen und genauen Informationen zur Verfügung stellen, die von EDC gefordert werden; und
(c) für einen Zeitraum von zwei (2) Werktagen, nachdem EDC eine schriftliche Benachrichtigung erhalten hat, dass das Kaufgerät angehalten werden soll, für alle und jede über das Kaufgerät zu leistenden Zahlungen haften (immer vorausgesetzt, dass eine solche Benachrichtigung bis 16 Uhr erfolgt, andernfalls beginnt die Benachrichtigungsfrist am nächsten Werktag).
3.10 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass das Eigentum an dem Kaufgerät für alle Zeiten bei EDC verbleibt und das Kaufgerät am Ende des vereinbarten Zeitraums an EDC zurückgegeben wird; andernfalls wird von EDC eine dem Wert des Kaufgeräts entsprechende Nichtrückgabegebühr erhoben, sofern die Nichtrückgabe auf einem Verschulden des Kunden beruht. Der Kunde darf nachweisen, dass EDC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Karten
4.1 Anträge, Eigentum, Annullierung, Sperrung oder Erneuerung von Karten
(a) Jede Antragszustimmung für die Kartenausgabe unterliegt dem absolut alleinigen Ermessen von EDC. Es besteht Einvernehmen darüber, dass EDC nicht verpflichtet ist, einen Antrag zu akzeptieren oder für dessen Ablehnung einen Grund zu nennen oder diesbezüglich einen Schriftwechsel zu führen. Jede Karte wird vom Ausstellungsdatum bis zum Ablaufdatum für die Nutzung durch den Karteninhaber im Umfang des Kreditlimits gültig sein.
(b) Die Karten bleiben jederzeit im Eigentum von Tankkarten Service GmbH. Tankkarten Service GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Karten zu sperren oder zu kündigen oder die Erneuerung oder den Ersatz von Karten zu verweigern. Auf Aufforderung von Tankkarten Service GmbH ist der Kunde verpflichtet, (i) im Falle von physischen Karten diese an den Geschäftssitz von Tankkarten Service GmbH zurückzugeben oder (ii) im Falle von digitalen Karten diese dauerhaft von seinem Telefon oder anderen elektronischen Geräten zu löschen.
4.2 Verwendung von Karten
Der Kunde verpflichtet sich und wird dafür sorgen, dass ein Karteninhaber die Karten nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung verwendet. Unter anderem darf eine Karte in den folgenden Fällen nicht verwendet werden:
(a) wenn der Karteninhaber die Karte dem Einzelhändler am Versorgungspunkt nicht vor dem Bezug von Waren vorgelegt hat (es sei denn, der Versorgungspunkt gestattet die Verwendung einer Karte über ein entlegenes Endgerät);
(b) nach dem auf der Karte angegebenen Ablaufdatum;
(c) wenn der Kunde sein Kreditlimit überschreitet;
(d) wenn die Karte gemäß Abschnitt 4.6 als verloren oder gestohlen gemeldet oder die PIN kompromittiert wurde;
(e) wenn die Karte annuliert oder gesperrt oder ihre Rückgabe von EDC verlangt wurde;
(f) wenn das Kartenverfahren, falls vorhanden, nicht eingehalten wurde;
(g) wenn ein Zahlungsverzug vorliegt;
(h) wenn sie von jemand anderem als von dem auf der Fahrerkarte angegebenen Karteninhaber (wie in Abschnitt 4.3 (a) definiert) oder für ein anderes als auf der Fahrzeugkarte (wie in Absatz 4.3 (a) definiert) angegebenes Fahrzeug verwendet wird;
(i) wenn der Karteninhaber nicht den korrekten PIN-Code eingibt.
Ungeachtet des Absatzes 4.2 (a) – (i) ist der Kunde verpflichtet, EDC alle im Rahmen jeder Transaktion fälligen Beträge zuzüglich aller Gebühren zu bezahlen, die als Folge eines Verstoßes gegen diesen Absatz 4.2 erhoben werden, sofern und soweit der entsprechende Verstoß auf einem Verschulden des Kunden beruht.
4.3 Kartentypen
(a) Die Karten tragen nach Wahl des Kunden entweder den Namen des Karteninhabers („Fahrerkarte“) oder das Kennzeichen eines Fahrzeugs („Fahrzeugkarte“) und gegebenenfalls jede andere vom Kunden gewünschte und von EDC akzeptierte Identifizierung.
(b) Auf Wunsch des Kunden kann EDC nach eigenem Ermessen Karten ausstellen, bei denen es sich nicht um Fahrer- oder Fahrzeugkarten handelt („Wild Cards“), Karten, die an einem Versorgungspunkt hinterlegt werden („Site Lodged Cards“) und Karten mit identischer PIN, die von mehreren Karteninhabern genutzt werden können („Fleet Cards“). Wild Cards, Site Lodged Cards und Fleet Cards werden unter der alleinigen Verantwortung des Kunden ausgegeben und der Kunde muss für alle mit diesen Wild Cards, Site Lodged Cards und Fleet Cards getätigten Transaktionen in dem Umfang haften, wie EDC aus oder im Zusammenhang mit den Karten einen Schaden erleidet, sogar dann wenn diese Karten verloren,
gestohlen oder vervielfältigt, nicht fristgerecht erhalten wurden oder der PIN kompromittiert wurde, sofern und soweit Tankkarte aus oder im Zusammenhang mit den verlorenen, gestohlenen, duplizierten oder nicht rechtzeitig erhaltenen Karten oder aus einer durch Verschulden des Kunden kompromittierten PIN ein Verlust oder Schaden entsteht. Im Umfang des Schadens, den EDC durch ein Verschulden des Kunden erleidet, wird der Kunde EDC für alle Kosten, Ansprüche und Forderungen entschädigen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der zur Verfügung gestellten Wild Cards, Site Lodged Cards und Fleet Cards ergeben, und wird alle vertraglichen Gebühren bezahlen, die mit diesen Karten in Zusammenhang stehen. Das Gleiche gilt für Karten, die nicht als Site Lodged Cards ausgegeben werden, sondern die der Kunde auf eigene Initiative bei einem Versorgungspunkt hinterlegt.
(c) bietet eine Anwendung an, die es Karteninhabern ermöglicht, ihre Zahlungskarte in digitaler Form zu nutzen („App“). Für die Nutzung der App gelten die von [betroffenes Konzernunternehmen] beim Herunterladen der App genannten Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Die Nutzung der App setzt voraus, dass der Kunde ein Mobilgerät verwendet, das frei von Schadsoftware ist und ein mit der App kompatibles Betriebssystem verwendet. Um die App nutzen zu können, muss das Gerät mit dem Internet verbunden sein, was für den Kunden zusätzliche Kosten verursachen kann. Nur bestimmte Lieferstellen akzeptieren die Bezahlung mit der Karte unter Verwendung der App. Abgesehen vom Download für die Installation der App stellt [betreffendes Unternehmen der Gruppe] keine Hardware, Software oder Mobilfunkdienste zur Verfügung. Das [betreffende Konzernunternehmen] übernimmt keine Garantie dafür, dass das mobile Gerät des Kunden mit den technischen Anforderungen für die Nutzung der App kompatibel ist. [relevantes Konzernunternehmen] übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen des vom Kunden genutzten Mobilfunkanbieters für die Nutzung der App ausreichen, z. B. in Bezug auf Netzabdeckung, vorhandene Kapazitäten des Mobilfunkdienstes, Ausfälle oder Störungen.
4.4 Online- und Offline-Transaktionen
Transaktionen werden online bearbeitet, es sei denn, dies ist mit den für eine solche Verarbeitung erforderlichen Geräten aus technischen Gründen nicht möglich. In diesem Fall können Transaktionen offline bearbeitet werden. Online-Transaktionen müssen durch eine PIN bestätigt werden, und Offline-Transaktionen (sofern zulässig) müssen durch eine PIN oder durch die Unterschrift des Karteninhabers auf dem Verkaufsbeleg bestätigt werden. Transaktionen, die auf diese Weise bestätigt werden, gelten als vom Kunden akzeptiert und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ein Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Offline-Transaktionen, und der Kunde haftet für Transaktionen ohne PIN auch weiterhin.
4.5 Sicherheitsvorkehrungen
(a) Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Karte und ihre PIN sicher aufzubewahren und muss eine sichere Verwendung der Karte und ihrer PIN gewährleisten. Ungeachtet des Vorstehenden kann EDC dem Kunden von Zeit zu Zeit besondere Vorsichtsmaßnahmen empfehlen. Eine Karte wird mit einer PIN ausgegeben. Der Kunde darf die PIN nur dem Karteninhaber mitteilen, der berechtigt ist, die Karte zu benutzen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die PIN nicht kompromittiert wird, z.B. indem er die PIN gegenüber allen anderen Personen ausgenommen dem Karteninhaber geheim hält, die PIN niemals zusammen mit der Karte aufbewahrt und die PIN verdeckt eingibt. Der Kunde darf die PIN nicht in schriftlicher Form aufbewahren.
(b) Die proprietären Sicherheitsbeschränkungen (wie z.B. ein Höchstwert pro Transaktion, ein Höchstwert für alle Transaktionen pro Karte in einem bestimmten Zeitraum oder eine maximale Anzahl von Transaktionen pro Karte in einem bestimmten Zeitraum), die dafür sorgen, dass darüber hinaus gehende Transaktionen abgelehnt oder Karten gesperrt werden können, werden von den Parteien im Kartenformular festgelegt. Diese Beschränkungen werden von EDC festgelegt und können jederzeit geändert werden. EDC kann, ohne dazu verpflichtet zu sein, Transaktionen ablehnen oder Karten sperren, wenn damit Sicherheitsbeschränkungen überschritten werden, und vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 8 haftet EDC nicht, wenn Karten dazu verwendet werden, um diese Sicherheitsbeschränkungen zu überschreiten. Auf Wunsch des Kunden kann EDC Karten ausstellen, die von den Sicherheitsbeschränkungen ausgenommen sind. Auf Verlangen entschädigt der Kunde EDC für alle Kosten, Ansprüche und Forderungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung all dieser zur Verfügung gestellten Karten ergeben, sofern und soweit der entsprechende für EDC entstandene Schaden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist.
(c) Ein Einzelhändler kann, ist aber nicht verpflichtet, den Karteninhaber auffordern, sich auszuweisen, um zu beweisen, dass seine Identität mit dem Namen auf der Fahrerkarte übereinstimmt; ist dies nicht der Fall, kann der Einzelhändler die Transaktion verweigern und/oder die Karte (im Falle einer physischen Karte) einbehalten.
(d) Das polizeiliche Kennzeichen oder der Name auf einer Karte ist keine Sicherheitsmaßnahme. Der Kunde haftet für Käufe, die mit der Karte getätigt werden, unabhängig davon, ob auf der Karte der Name, das Fahrzeug oder etwas anders angegeben ist.
4.6 Verlorene, gestohlene oder vervielfältigte Karten und kompromittierte PINs
(a) Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass eine Karte verloren, gestohlen, vervielfältigt oder bei Fälligkeit nicht erhalten oder dass die PIN kompromittiert wurde, muss der Kunde EDC unverzüglich benachrichtigen, vorzugsweise über die Website oder per Telefon oder E-Mail. Wenn die Benachrichtigung mündlich erfolgte, muss der Kunde dies innerhalb von zwei (2) Werktagen danach schriftlich bestätigen („Bestätigung“).
(b) Der Kunde haftet für einen Zeitraum von zwei (2) Werktagen, nachdem EDC eine schriftliche Benachrichtigung oder Bestätigung des Kunden über den Verlust oder Diebstahl der Karte erhalten hat für alle Transaktionen, die mit einer verlorenen, gestohlenen oder vervielfältigten Karte durchgeführt werden (einschließlich für alle Transaktionen, die mit einem Duplikat der Karte durchgeführt werden). Dies gilt auch, wenn nach zwei (2) Werktagen Transaktionen mit der verlorenen, gestohlenen oder duplizierten Karte mit der richtigen PIN durchgeführt werden. In einem solchen Fall bleibt der Kunde so lange für solche Transaktionen haftbar, bis die verlorene, gestohlene oder duplizierte Karte von EDC gesperrt wurde, was EDC so schnell wie praktisch durchführbar tun wird. Wird die Karte vom Karteninhaber verwendet, nachdem der Kunde den Verlust, Diebstahl oder die Vervielfältigung der Karte gemeldet hat, bleibt der Kunde darüber hinaus für diese Transaktionen haftbar, und EDC kann dem Kunden eine Gebühr in angemessener Höhe in Rechnung stellen, um die Kosten abzudecken, die EDC durch die Benachrichtigung des Kunden entstehen, sowie alle Zahlungen, die EDC als Belohnung für die Einziehung der Karte an eine Person leistet.
(c) Der Kunde haftet für alle Transaktionen, die mit einer Karte mit kompromittierter PIN getätigt werden, bis (i) der Kunde Tankkarten Service GmbH gemäß Klausel oben benachrichtigt hat, und (ii) im Falle von physischen Karten, bis Tankkarten Service GmbH die kompromittierte Karte mit abgeschnittenen oberen Ecken erhalten hat, oder im Falle von digitalen Karten, bis der Kunde diese Karte endgültig von seinem Telefon oderanderen elektronischen Geräten gelöscht hat.
(d) Der Kunde hat EDC jede zumutbare Unterstützung zu gewähren, um den Verlust, die Vervielfältigung oder den Diebstahl einer Karte zu untersuchen und muss EDC bei der Wiederbeschaffung der verlorenen oder gestohlenen Karte oder eines Duplikats der Karte unterstützen. Der Kunde muss jeden Verlust, Diebstahl, jede Vervielfältigung oder sonstigen Missbrauch der Polizei melden und einen Polizeibericht und ein Aktenzeichen in Bezug auf die Straftat erhalten, die EDC vorgelegt werden müssen.
4.7 Stornierung, Annullierung oder Ersatz von Karten
(a) Wenn der Kunde eine Karte aus irgendeinem Grund stornieren oder einziehen möchte, muss er Tankkarten Service GmbH davon in Kenntnis setzen und (i) im Falle von physischen Karten die Karte mit abgeschnittenen oberen Ecken an Tankkarten Service GmbH zurückgeben oder (ii) im Falle von digitalen Karten die Karte endgültig von seinem Telefon oder anderen elektronischen Geräten löschen. Der Kunde haftet weiterhin für alle Transaktionen, die mit einer annullierten oder eingezogenen Karte getätigt wurden, bevor er die Karte von Tankkarten Service GmbH zurückerhält oder die Karte gelöscht wird.
(b) Nach Erhalt neuer Karten, die bestehende oder abgelaufene Karten ersetzen, muss der Kunde sicherstellen, dass alle ersetzten Karten unverzüglich vernichtet oder gelöscht werden.
4.8 Nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden behält sich EDC das Recht vor, für die Neuausstellung und den Ersatz von Karten nach eigenem Ermessen Gebühren in der dem Kunden mitgeteilten Höhe zu erheben, sofern die Neuausstellung und der Ersatz auf Wunsch des Kunden erfolgt.
5. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Preis
(a) Die für Kraftstoffprodukte und
Nichtkraftstoffprodukte zu zahlenden Preise können dem Kunden von EDC von Zeit zu Zeit mitgeteilt
werden. EDC behält sich das Recht vor, ohne Benachrichtigung des Kunden von Zeit zu Zeit und nach
eigenem Ermessen den für Kraftstoffprodukte und Nichtkraftstoffprodukte zu zahlenden Preis aufgrund
von Änderungen der Großhandelspreise für Rohöl, der Währungs- oder Wechselkurse, der
Steuer/Kraftstoffabgaben, der Volatilität des Ölmarktes im Allgemeinen, der Mengen der vom Kunden
gekauften Waren oder aus anderen wie auch immer gearteten Gründen zu ändern.
(b) Der Kunde:
(i) erklärt sich bereit, die von Zeit zu Zeit geltenden Preise für Kraftstoffprodukte und Nichtkraftstoffprodukte zu zahlen;
(ii) erkennt an, dass aufgrund von Änderungen der Großhandelspreise für Rohöl, Währungs- oder Wechselkurse, Steuer/Kraftstoffsteuer, der Volatilität auf dem Ölmarkt im Allgemeinen, der vom Kunden gekauften Warenmenge oder aus irgendeinem anderen wie auch immer gearteten Grund es für EDC nicht praktikabel ist, jeden Kunden über solche Preisänderungen zu informieren;
(iii) stimmt zu, dass er durch die Nutzung einer Karte alle Preisänderungen akzeptiert; und
(iv) stimmt zu, dass der Preis für Kraftstoffprodukte höher sein kann als der Zapfsäulenpreis zum Zeitpunkt der Transaktion.
(c) Bei Transaktionen von Waren mit Karten, die außerhalb des Netzwerks stattfinden, kann EDC auf den Preis der Waren eine Gebühr oder einen Zuschlag in Höhe des den Kunden mitgeteilten Betrags erheben.
(d) Die Waren werden zusammen mit den im Land der Lieferung erhobenen Gebühren, Steuern, Zöllen und sonstigen Abgaben in Rechnung gestellt. Für Lieferungen in Länder, in denen dies rechtlich möglich ist, wird die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. Allen Dienstleistungsgebühren oder anderen zu zahlenden Beträgen werden zudem die Steuern, Abgaben und Gebühren hinzugefügt. Kunden sind dafür verantwortlich, EDC zu gegebener Zeit über Änderungen ihrer länderspezifischen internationalen (MwSt.-) ID-Nummern, Adressen und Steuerberater zu informieren.
(e) EDC kann für Kundendienstleistungen oder Einrichtungen, die EDC dem Kunden zur Verfügung stellt, nach eigenem Ermessen eine Gebühr erheben, unter anderem kann dies, ohne darauf beschränkt zu sein, eine prozentuale Servicegebühr auf den Kauf aller Waren sein. EDC kann von Zeit zu Zeit die Höhe der Gebühren oder Dienstleistungen, auf die sich die Gebühren beziehen, ohne vorherige Ankündigung ändern.
(f) Alle Gebühren können von Zeit zu Zeit einseitig geändert und aktualisiert werden, wobei EDC nach eigenem Ermessen und ohne Benachrichtigung des Kunden handelt. Um Zweifel auszuschließen, treten alle Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesem Absatz 5.1 (f) vorgenommen werden, sofort in Kraft.
5.2 Rechnungsstellung
(a) Wenn Kartentransaktionen verarbeitet wurden, werden diese dem Kunden so häufig in Rechnung gestellt, wie es zwischen EDC und dem Kunden vereinbart ist. EDC kann alle Kunden regelmäßig überprüfen, und behält sich das Recht vor, nach vorheriger Benachrichtigung die Rechnungshäufigkeit und die Zahlungsbedingungen des Kunden zu ändern.
(b) Die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung (sofern verfügbar) setzt voraus, dass der Kunde den elektronischen Rechnungsstellungsdienst abonniert hat. Wenn der Kunde zusätzlich zu den E-Rechnungen Papierrechnungen wünscht oder erhält, kann EDC für jede dem Kunden ausgestellte Papierrechnung nach eigenem Ermessen eine Gebühr in Höhe des dem Kunden mitgeteilten Betrags erheben. Wenn der Kunde den elektronischen Rechnungsstellungsdienst abonniert, erklärt er sich damit einverstanden, dass EDC Rechnungen elektronisch archivieren oder von einem durch EDC bestimmten Drittanbieter elektronisch archivieren lassen kann. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung online über das Online-Kundenportal von EDC oder eine andere von EDC von Zeit zu Zeit festgelegte Methode zur Verfügung steht. Die E-Mail-Benachrichtigung dient nur zur Information, und die Zahlungsbedingungen gelten gemäß dieser Vereinbarung. Bei manuellen Anpassungen kann der Kunde nach wie vor eine Papierrechnung erhalten. Sollte eine E-Mail-Benachrichtigung oder eine elektronische Rechnung die angegebene E-Mail-Adresse nicht erreichen oder sollten Informationen verloren gehen oder verfälscht werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, EDC zu
benachrichtigen. Um Zweifel auszuschließen, ist der Kunde dafür verantwortlich, EDC über alle Änderungen der gültigen Daten des Kunden zu informieren, einschließlich über die jeweilige E-Mail-Bestimmungsadresse. Falls erforderlich ist der Kunde dafür verantwortlich, sein für ihn zuständiges Finanzamt über seine Absicht zu informieren, Rechnungen elektronisch zu erhalten.
(c) Dem Kunden werden die gekauften Waren in Euro (€) in Rechnung gestellt. Käufe, die in Fremdwährungen getätigt werden, werden zum aktuellen Wechselkurs in diese Währung umgerechnet.
(d) EDC wird für Waren, die von EDC oder Einzelhändlern an den Kunden verkauft werden, Rechnungen oder Lastschriften, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen ohne Titel, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer oder andere rechtlich angemessene ähnliche Dokumente ausstellen oder veranlassen, dass solche Dokumente im Namen von EDC ausgestellt werden. Wenn der Kunde eine Rechnung mit Mehrwertsteuer für Waren benötigt, die von Einzelhändlern unter Rahmenbedingungen verkauft werden, die EDC nach dem Gesetz nicht berechtigen, eine Rechnung mit Mehrwertsteuer auszustellen, sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Transaktion am Versorgungspunkt eine Rechnung verlangen. Rechnungen, Lastschriften, Zahlungsaufforderungen und andere rechtlich relevante ähnliche Dokumente werden hier gemeinsam als „Rechnung(en)“ bezeichnet.
(e) Rechnungen werden auf der Grundlage von Transaktionsdaten ausgestellt, die EDC von Einzelhändlern mitgeteilt wurden. Daher können alle späteren Korrekturen, die von den Einzelhändlern mitgeteilt werden, zu einer Berichtigung der Rechnungen führen.
(f) Verkaufsbelege oder Duplikate davon werden nicht von EDC ausgestellt und sollten, falls erforderlich, vom Kunden zum Zeitpunkt der Transaktion am Versorgungspunkt verlangt werden.
5.3 Zahlungsfrist, Zahlungsmethode und Sicherheiten
(a) Die Rechnungen sind bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar („Zahlungsfrist“). Der Kunde muss Rechnungen ohne Skonto oder Abzug bezahlen, so dass innerhalb der Zahlungsfrist dem von EDC angegebenen Bankkonto der volle Betrag in der auf der Rechnung angegebenen Währung gutgeschrieben wird. Geschieht dies nicht, gilt dies als
„Zahlungsverzug“.
(b) Sofern von EDC nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen mittels Lastschrift. EDC kann für jede andere Zahlungsmethode, die keine Lastschrift ist, eine Gebühr erheben. Der Kunde erteilt EDC eine Einzugsermächtigung in einer für EDC akzeptablen Form und stellt sicher, dass während der Laufzeit dieser Vereinbarung jederzeit eine gültige Einzugsermächtigung vorhanden und gültig ist. Sollte dennoch zu irgendeinem Zeitpunkt von der Bank des Kunden eine Lastschrift von EDC zurückgerufen werden, wird der Kunde unverzüglich einen Betrag in Höhe des zurückgerufenen Lastschriftbetrags an EDC zahlen. In dem Umfang, in dem die zurückgerufenen oder fehlgeschlagenen Lastschriften auf einem Verschulden des Kunden beruhen, ist EDC berechtigt, eine Verwaltungsgebühr zu erheben, die sich um die Bankgebühren erhöht, die EDC für zurückgerufene oder fehlgeschlagene Lastschriften entstehen. Um einen Zahlungsverzug zu vermeiden, muss der Kunde EDC rechtzeitig über Änderungen seiner Bankverbindung informieren.
(c) EDC hat das Recht, nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit die Zahlungsmethode oder Zahlungsbedingung zu ändern sowie einen dem Kunden gewährten Kredit abzuändern oder zurückzuziehen. Ungeachtet anderer Rechtsmittel, die EDC zur Verfügung stehen, werden im Fall, dass ein Kredit aus welchem Grund auch immer zurückgezogen wird, alle zu dem Zeitpunkt fälligen und geschuldeten Beträge sofort fällig, unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht, und alle zukünftigen Verkäufe von EDC an den Kunden erfolgen nach freier Entscheidung von EDC gegen Vorauszahlung oder vollständig gedeckt durch eine Sicherheit gemäß Abschnitt 5.3 (d).
(d) Der Kunde muss EDC Sicherheiten in Höhe der Beträge, in den Arten, Formen und durch die Aussteller bieten und aufrechterhalten, die von EDC festgelegt werden. EDC kann vom Kunden verlangen, den durch die Sicherheit gedeckten Betrag zu erhöhen oder eine zusätzliche Sicherheit zu leisten, wenn EDC der Ansicht ist, dass es berechtigte Gründe gibt, die dies erforderlich machen, um die gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungen des Kunden an EDC zu gewährleisten. Zu den hinreichenden Gründen gehören (ohne darauf beschränkt zu sein) eine Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden oder die Nichtzahlung von Rechnungen durch den Kunden. Der Kunde muss auslaufende Sicherheiten spätestens bis zu dem Datum erneuern, das dem Verfallsdatum der Sicherheit entspricht, abzüglich der Anzahl der Tage die der dann geltenden Zahlungsfrist entsprechen, und wenn der Kunde dies versäumt, ist EDC berechtigt, die Karten zu sperren. Wenn eine Garantie der Muttergesellschaft vorhanden ist und aufgrund einer Änderung in der Beteiligungsstruktur der verbundenen Unternehmen des Kunden
die Garantie ausstellende Muttergesellschaft nicht mehr Muttergesellschaft des Kunden ist, muss der Kunde unverzüglich eine alternative Sicherheit stellen, die für EDC akzeptabel ist, es sei denn und solange bis von der die Garantie ausstellende Muttergesellschaft, bestätigt wird, dass die Garantie in Kraft bleibt. Werden keine angemessenen Sicherheiten gestellt oder nicht ununterbrochen aufrechterhalten, werden alle Beträge, die der Kunde EDC auf welchem Konto auch immer schuldet (unabhängig davon, ob bereits in Rechnung gestellt oder nicht), sofort und automatisch fällig und zahlbar. Der Kunde muss gewährleisten, dass EDC die Möglichkeit hat, mindestens 6 (sechs) Monate nach dem Monat, in dem diese Vereinbarung endet, die Sicherheit in Anspruch zu nehmen.
(e) Wenn sich die Parteien demzufolge einigen, dass eine strittige Rechnung um einen bestimmten Betrag korrigiert werden muss, stellt EDC umgehend eine Gutschrift aus und zahlt diesen Betrag zurück oder verrechnet ihn mit allen Beträgen, die der Kunde EDC schuldet. Um Zweifel auszuschließen, muss jeder strittige Vorgang im Zusammenhang mit einer Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung vom Kunden geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Rechnungsbetrag als vom Kunden genehmigt.
(f) EDC und seine verbundenen Unternehmen können jederzeit, ohne den Kunden zu benachrichtigen oder eine Forderung geltend zu machen, alle Beträge, die EDC und/oder eines seiner verbundenen Unternehmen dem Kunden oder einem der verbundenen Unternehmen des Kunden schuldet, gegen alle Beträge, die der Kunde oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen EDC und/oder einem seiner verbundenen Unternehmen schuldet, aufrechnen und einfordern. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur gegen Ansprüche von EDC verrechnen oder ausüben, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, rechtskräftig oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Zahlungsverzug des Kunden
(a) Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei, sich aus der Geschäftsbeziehung mit EDC ergebenden Zahlungen in erheblichem Umfang in Zahlungsverzug, werden alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden, die sich aus der Geschäftsbeziehung mit EDC ergeben, sofort fällig.
(b) Der Kunde haftet für alle Kosten, Gebühren und sonstigen Verbindlichkeiten, die EDC aufgrund des Zahlungsverzugs entstehen, sofern und soweit die verspätete Zahlung auf einem Verschulden des Kunden beruht. EDC ist in einem solchen Fall berechtigt, zusätzlich zu allen anderen fälligen Beträgen alle Inkassokosten, einschließlich der Anwaltskosten, in Rechnung zu stellen. Für Zahlungen, die nicht am Fälligkeitsdatum erfolgen, behält sich EDC das Recht vor, für den Zahlungsverzug eine Gebühr zu erheben, die dem Kunden mitgeteilt wird, es sei denn, der Kunde weist nach, dass EDC kein oder nur ein geringerer Verlust entstanden ist.
(c) Alle Zahlungen von und alle Gutschriften oder Rückerstattungen an den Kunden werden zur Rückzahlung von folgendem verwendet: (i) alle fälligen Zinsen; (ii) alle ungesicherten Teile der Schuld; (iii) alle gesicherten Teile der Schuld; und schließlich (iv) alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber EDC.
(d) EDC kann ohne vorherige Benachrichtigung oder Aufforderung die Sicherheiten ganz oder teilweise dazu verwenden, um Schulden oder Verpflichtungen des Kunden und/oder die eines seiner verbundenen Unternehmen gegenüber EDC und/oder einem mit EDC verbundenen Unternehmen ganz oder teilweise aufzurechnen oder zu befriedigen, dies schließt Verbindlichkeiten mit ein, die sich aus Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung oder durch eine andere Vereinbarung ergeben, die zwischen dem Kunden und/oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen und EDC und/oder einem seiner verbundenen Unternehmen abgeschlossen wurden.
(e) Wurde eine Bareinzahlung durch den Kunden und/oder eines seiner verbundenen Unternehmen getätigt, kann diese Einzahlung nach alleinigem Ermessen von EDC als Bezahlung für fälligeTransaktionen oder aber zur Begleichung anderer Beträge verwendet werden, die der Kunde und/oder eines seiner verbundenen Unternehmen EDC und/oder einem seiner verbundenen Unternehmen schuldet.
(f) Im Falle eines Zahlungsverzugs, einem Versäumnis, angemessene Sicherheiten bereitzustellen oder aufrechtzuerhalten, bei Überschreitung des Kreditlimits oder wenn EDC nach eigenem Ermessen feststellt, dass objektive Gründe für eine Schlussfolgerung vorliegen, dass der finanzielle Status des Kunden beeinträchtigt oder unbefriedigend geworden ist oder wahrscheinlich beeinträchtigt oder unbefriedigend werden wird, kann EDC die Karten des Kunden sofort und ohne vorherige Benachrichtigung sperren oder annullieren.
(g) Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich EDC das Recht vor, für einen Zeitraum von drei (3) Monaten unmittelbar nach dem Auftreten der verspäteten Zahlung auf alle Transaktionen eine Gebühr zu erheben.
(h) EDC behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen, Karten auszusetzen oder eine Gebühr in der dem Kunden mitgeteilten Höhe zu erheben, falls das Kreditlimit des Kunden überschritten wird, sofern und soweit die Überschreitung des Kreditlimits auf einem Verschulden des Kunden beruht. Dem Kunden ist es freigestellt, den Nachweis zu erbringen, dass EDC kein oder nur ein geringer Verlust entstanden ist.
(i) Wird das Konto des Kunden nach einer Sperrung aus irgendeinem Grund reaktiviert, kann dem Kunden für eine solche beantragte Reaktivierung eine Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern und soweit die Reaktivierung auf einem Verschulden des Kunden beruht. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 8 übernimmt EDC keine Haftung für Konten, die nicht reaktiviert sind.
() EDC (oder seine Agenten oder Vertreter) kann den Kunden betreffend Bonitätsprüfungen vornehmen. Der Kunde gibt EDC (oder seinen Vertretern oder Beauftragten) hiermit seine Einwilligung, solche Prüfungen durchzuführen. Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt zu, dass die Bonitätsprüfungen die Weitergabe von Informationen über den
Kunden an lizenzierte Auskunfteien oder Dritte miteinschließen können. Gelegentlich kann EDC, die im Rahmen der Bonitätsprüfung zur Verfügung gestellten Informationen nutzen, um den Kunden von Zeit zu Zeit über andere Produktangebote von EDC oder Dritten zu informieren.
(k) EDC kann mit den in der Branche anerkannten Instrumenten für das Risikomanagement und/oder mittels allgemeiner Marktinformationen regelmäßig Risikobewertungen der Kunden durchführen.
6. Information und Datenschutz
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle an EDC übermittelten Informationen (einschließlich Namens, Rechtsstatus, Adresse, E-Mail-Adresse, Schlüsselpersonal, Bankverbindung) korrekt
sind und wird EDC über alle Änderungen unverzüglich schriftlich informieren. Auf Verlangen muss der Kunde rechtzeitig vollständige und genaue Jahresabschlüsse (letzte geprüfte Abschlüsse, falls verfügbar) und damit zusammenhängende Informationen vorlegen, um EDC bei der finanziellen Bewertung zu unterstützen.
6.2 Vorbehaltlich der
Bestimmungen in Abschnitt 8 haftet EDC gegenüber dem Kunden nicht für ungenaue Rechnungen, Unterlagen oder Berichte über Transaktionen, die auf unrichtige Angaben des Kunden, Karteninhabers oder Händlers zurückzuführen sind. Alle Gelder, die der Kunde EDC schuldet, werden sofort fällig und zahlbar, wenn EDC feststellt, dass die Informationen, die EDC vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, im Wesentlichen ungenau sind.
6.3 EDC kann relevante
Informationen in Bezug auf den Kunden, seine Karteninhaber oder seine Transaktionen jederzeit an Dritte weitergeben, soweit dies von EDC als notwendig erachtet wird, um die Erfüllung dieser Vereinbarung zu ermöglichen. Der Kunde muss Informationen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind oder aus dieser Vereinbarung abgeleitet werden, vertraulich behandeln.
6.4 Schutz personenbezogener Daten
(a) Für die Zwecke dieses
Abschnitts 6.4 haben „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung/Verarbeiten“, „Datenverantwortlicher“, „Datenverarbeiter“, „betroffene Person“ und „Verletzung personenbezogener Daten“ dieselbe Bedeutung wie in den Datenschutzgesetzen. In Bezug auf personenbezogene Daten, die gemäß dieser Vereinbarung verarbeitet werden, meinen „Datenschutzgesetze“ die Allgemeine Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) und alle anderen geltenden nationalen Gesetzen, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen.
(b) Der Kunde erkennt an, dass EDC bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung (als Datenverarbeiter) die folgenden Arten personenbezogener Daten folgender Kategorien betroffener Personen streng gemäß seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung und zu deren Zweck sowie für deren Dauer verarbeitet: (i) Arten personenbezogener Daten: Kontaktdaten (vollständiger Name, Initialen, Kontaktadresse); Transaktionsdaten (Einzelheiten zu Käufen und Einkaufsorten); Beschäftigungsdaten (Arbeitsposition und Arbeitgeberinformationen); (ii) Kategorien von betroffenen Personen: Vertreter des Kunden, des Einzelhändlers und der Karteninhaber.
(c) Wenn EDC im Auftrag des Kunden als Datenverarbeiter fungiert, wird EDC: (i) personenbezogene Daten (i) nur erheben, verarbeiten, speichern und nutzen, wenn dies erforderlich ist, um die rechtmäßigen, dokumentierten und angemessenen Anweisungen des Kunden zu erfüllen (die, sofern nicht anders vereinbart, die Verarbeitung personenbezogener Daten in dem Umfang betreffen, wie dies für die Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist); und wenn dies erforderlich ist, um ein Gesetz der EU oder eines Mitgliedstaats einzuhalten, dem EDC unterliegt; in diesem Fall wird EDC (soweit gesetzlich zulässig) den Kunden vor der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten über diese gesetzliche Anforderung informieren.
(d) Der Kunde ermächtigt EDC hiermit generell, nachgestellte Verarbeiter zu ernennen, die von Zeit zu Zeit von EDC beauftragt werden können, um die Erbringung der Dienstleistungen durch EDC an den Kunden zu unterstützen, vorausgesetzt, dass EDC die in Abschnitt 28 (2) und (4) der DSGVO festgelegten Bedingungen erfüllt.
(e) EDC wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten gegen versehentliche oder unrechtmäßige Zerstörung oder versehentlichen Verlust, Änderungen, unberechtigte Weitergabe oder unberechtigten Zugriff – insbesondere wenn die Verarbeitung die Übertragung von Daten über ein Netzwerk vorsieht – sowie gegen alle anderen unrechtmäßigen Formen der Verarbeitung zu schützen. Unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Kosten ihrer Umsetzung werden diese Maßnahmen ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das den von der Verarbeitung ausgehenden Risiken und der Art der zu schützenden Daten angemessen ist.
(f) Soweit EDC im Auftrag des Kunden als Datenverarbeiter personenbezogene Daten verarbeitet, wird EDC (i) angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter von EDC, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben könnten, und deren vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten zu gewährleisten; (ii) den Kunden unverzüglich über jede Mitteilung von einer betroffenen Person informieren, die sich auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bezieht, sowie über jede andere Mitteilung (auch von einer Aufsichtsbehörde), die sich auf die Verpflichtungen des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze bezieht; (iii) den Kunden über einen Verstoß gegen die personenbezogenen Daten des Kunden oder seiner betroffenen Personen unverzüglich nach dessen Bekanntwerden benachrichtigen, wobei diese Benachrichtigung alle Informationen enthalten muss, die der Kunde vernünftigerweise benötigt, um seinen Verpflichtungen im Rahmen der Datenschutzgesetze nachzukommen; und (iv) die Verarbeitung der personenbezogenen Daten innerhalb von 120 Tagen nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung einstellen und die personenbezogenen Daten und alle Kopien davon oder der darin enthaltenen Informationen so bald wie möglich entweder zurückgeben oder sicher von ihren Systemen löschen.
(g) Soweit gesetzlich zulässig, wird EDC dem Kunden weitere Informationen zur Verfügung stellen und (soweit zutreffend) bei der Durchführung von Audits oder Überprüfungen mitwirken, die der Kunde vernünftigerweise verlangen kann, um Gewissheit zu erlangen, dass EDC die in Abschnitt 6.4 (c) – (f) (einschließlich) genannten Verpflichtungen einhält, immer vorausgesetzt, dass diese Forderung EDC nicht verpflichtet, Informationen über (i) interne Preisinformationen von EDC; (ii) Informationen über andere Kunden von EDC (einschließlich Preisinformationen); (iii) irgendwelche nicht öffentlichen externen Berichte von EDC; (iv) irgendwelche internen Berichte, die von der internen Auditfunktion von EDC erstellt wurden; (v) irgendwelche geistigen
Eigentumsrechte von EDC; oder (vi) irgendwelche Informationen, die gegen die Datenschutzgesetze verstoßen würden, zur Verfügung zu stellen oder den Zugriff darauf zu gestatten. Darüber hinaus kann gemäß diesem Abschnitt innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten maximal eine Prüfung oder Überprüfung in die Wege geleitet werden, vorausgesetzt, dass die Parteien (nach vernünftigem Ermessen) für die Durchführung der Prüfung oder Überprüfung einen für beide Seiten günstigen Termin vereinbaren.
(h) Der Kunde erkennt an, dass EDC (als Datenverantwortlicher) zur Ausführung dieser Vereinbarung und für legitime Zwecke, die von EDC gefordert werden, einschließlich, ohne darauf
beschränkt zu sein, für die Ausführung dieser Vereinbarung, Führung von Konten und Aufzeichnungen, Rechnungsstellung, Kreditanalyse, Verbesserung der Servicequalität, Marktanalyse, Erstellung von Statistiken oder Zusendung von Marketing- und/oder anderen Informationen an den Kunden – auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung – personenbezogene Daten des Kunden und der Karteninhaber durch EDC, den Einzelhändler oder einen von EDC benannten Dritten verarbeiten kann. (i) Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, die Anforderungen der Datenschutzgesetze zu erfüllen, unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein, (falls zutreffend) von jedem Karteninhaber die Zustimmung zur Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Vereinbarung einzuholen, und garantiert, dass er, bevor solche personenbezogenen Daten verarbeitet werden von den Karteninhabern alle erforderlichen Zustimmungen eingeholt hat bzw. (falls zutreffend) einholen wird, um die Verarbeitung seiner Daten durch EDC, Einzelhändler und Dritten, die von EDC gemäß diesem Abschnitt 6.4 bestimmt werden, zu ermöglichen.
(j) Einzelheiten zu EDCs Herangehensweise in Bezug auf den Datenschutz finden Sie in unserer „Privacy Notice“ (Datenschutzerklärung) unter https://www.radiuspaymentsolutions.com/legal/de/privacy-policy-de/ und in der Erklärung „Data Protection“ (Datenschutz) in der rechtlichen Fußnote auf https://www.radiuspaymentsolutions.com/
7. Dauer und Kündigung
7.1 Diese Vereinbarung tritt in Kraft sobald der Kunde das Antragsformular ausgefüllt hat und dieses von EDC akzeptiert wurde.
Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen.
7.2 Der Kunde kann das Konto unter der Telefonnummer 030 2758360 schließen. Keine andere Form der Kommunikation gilt als Schließung eines Kontos. Wenn der Kunde sein Konto auflöst, muss er (i) im Falle physischer Karten alle Karten an Tankkarten Service GmbH zurückgeben oder im Falle digitaler Karten alle Karten dauerhaft von seinem Telefon oder anderen elektronischen Geräten löschen; (ii) sicherstellen, dass nach der Aufforderung zur Auflösung des Kontos keine Transaktionen mehr stattfinden; (iii) er bleibt verpflichtet, ausstehende Beträge auf dem Konto einschließlich aller Gebühren, Entgelte und Kosten bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung auf Verlangen unverzüglich zu begleichen; (iv) er stellt bei der Rücksendung von Karten per Einschreiben sicher, dass die Karten in zwei Teile zerschnitten werden und der Magnetstreifen abgetrennt wird; (v) er kündigt das Lastschriftmandat bei Tankkarten Service GmbH erst, wenn alle ausstehenden Zahlungen bereits beglichen wurden. Um Zweifel auszuschließen, wird ein Kundenkonto erst dann geschlossen, wenn alle Karten an Tankkarten Service GmbH zurückgegeben oder endgültig gelöscht und alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag erfüllt sind.
7.3 Ungeachtet anderer Rechtsmittel, die EDC zur Verfügung stehen, kann diese Vereinbarung von EDC in den folgenden Fällen durch Benachrichtigung des Kunden mit sofortiger Wirkung gekündigt werden:
(a) bei Zahlungsverzug des Kunden;
(b) wenn der Kunde sein Kreditlimit überschreitet;
(c) wenn der Kunde es versäumt, angemessene Sicherheit gemäß Abschnitt 5.3 (d) bereitzustellen oder aufrechtzuerhalten;
(d) wenn ein Verdacht auf Betrug oder Missbrauch der Karte(n) des Kunden besteht oder ein solcher Betrug oder Missbrauch festgestellt wurde;
(e) wenn der Kunde (als natürliche Person) verstirbt oder gemäß § 19 der deutschen Insolvenzordnung überschuldet oder nicht in der Lage ist, seine Schulden im Sinne von § 17 der deutschen Insolvenzordnung zu begleichen, oder wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet und für das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverwalter bestellt wird;
(f) wenn EDC eine Bonitätsprüfung oder eine Bewertung des Kunden durchführt und/oder einholt, die nach alleiniger Auffassung von EDC unbefriedigend ist (wobei sich der Kunde hiermit damit einverstanden erklärt, dass EDC von Zeit zu Zeit eine Bonitätsprüfung oder eine Bewertung durchführt und/oder einholt);
(g) wenn EDC nach eigenem Ermessen feststellt, dass es objektive Gründe für die Schlussfolgerung gibt, dass der finanzielle Status des Kunden beeinträchtigt oder wahrscheinlich beeinträchtigt oder unbefriedigend geworden ist oder werden wird;
(h) wenn der Kunde wesentlich gegen eine (andere) Bedingung dieser Vereinbarung verstößt; oder
(i) wenn der Kunde diese Vereinbarung ohne Zustimmung von EDC abtritt oder wenn bei der Aufsicht des Kunden eine Veränderung eintritt.
7.4 Wird Tankkarten Service GmbH aus irgendeinem Grund über die Beendigung dieses Vertrags informiert, wird der gesamte ausstehende Saldo des Kundenkontos (unabhängig davon, ob er in Rechnung gestellt wurde oder nicht) sofort fällig, und der Unterschiedsbetrag ist in voller Höhe an Tankkarten Service GmbH zu zahlen. Bei Beendigung dieses Vertrages erlischt das Recht des Kunden, Karten zu verwenden, und der Zugang des Kunden zur Website kann eingestellt oder eingeschränkt werden. Dies gilt unbeschadet der Haftung des Kunden für die Nutzung der Karten nach der Beendigung bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese Karten von Tankkarten Service GmbH zurückerhalten oder endgültig gelöscht wurden, sowie unbeschadet der Rechte von Tankkarten Service GmbH, die zum Zeitpunkt der Beendigung zu den vor der Beendigung dieses Vertrags geltenden Bedingungen bereits entstanden sind. Die Sicherheiten bleiben so lange bestehen, bis Tankkarten Service GmbH die letzte nach diesem Vertrag fällige Zahlung erhalten hat.
8. Ausschluss und Beschränkung der Haftung
8.1 Unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich Schadensersatzrechte, haftet EDC, wenn EDC vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
8.2 EDC haftet für jede Fahrlässigkeit im Falle einer durch EDC verursachten wesentlichen Verletzung vertraglicher Pflichten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, jedoch im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
8.3 Die Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung in den Abschnitten 8.1 und 8.2 gelten nicht für Schäden, die durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, und nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei grober Fahrlässigkeit eines leitenden Angestellten oder einer Führungskraft von EDC.
8.4 Wenn die Haftung von EDC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EDC.
8.5 Die Verpflichtungen von EDC aufgrund von Qualitäts- und Haltbarkeitsgarantien werden durch die Bestimmungen in den Abschnitten 8.1 bis 8.4 nicht eingeschränkt.
8.6 Der Kunde wird EDC, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter für alle Verluste entschädigen und schadlos halten, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Kunden verursacht werden oder daraus resultieren.
8.7 Der Kunde wird EDC, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter, in Bezug auf jegliche Schäden am Eigentum von EDC oder des Kunden oder den Tod oder die Körperverletzung ihrer jeweiligen Mitarbeiter oder Vertreter, die sich aus der Nutzung der Karte, der Websites oder des bereitgestellten Produkts ergeben oder daraus resultieren, von jeglicher Haftung einschließlich der Arbeitgeberhaftpflicht freistellen und schadlos halten, sofern und soweit die entsprechenden Schäden auf einem Verschulden des Kunden beruhen.
8.8 Die Gesamthaftung von EDC aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, sei es aufgrund eines Vertrags, wegen Fahrlässigkeit, Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder anderweitig (und einschließlich aufgrund von Ansprüchen, die sich auf Waren beziehen, die mit der Karte gekauft wurden), wird in einem beliebigen 12-Monatszeitraum unter keinen Umständen einen Gesamthaftungsbetrag übersteigen, der dem Preis aller in diesem 12-Monatszeitraum vom Kunden gemäß Abschnitt 5.1 an EDC gezahlten Waren entspricht, abzüglich des Preises, den EDC in diesem 12-Monatszeitraum für alle diese Waren an Dritte, einschließlich an Einzelhändler, gezahlt hat.
8.9 Aussagen von EDC in Bezug auf die Karten und alle Empfehlungen, Meinungen, geschätzte Einsparungen und Prognosen (zusammen „Prognosen“) in jeglicher Kommunikation zwischen EDC und dem Kunden basieren auf den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen und richten sich nur an den Kunden und sind ausschließlich für ihn bestimmt. EDC übernimmt keine Haftung für Verluste, Verbindlichkeiten, Ausgaben, Ansprüche, Kosten oder Schäden, die aufgrund des Vertrauens des Kunden auf solche Prognosen entstanden sind oder entstehen werden, und der Kunde erkennt an, dass es sich bei dieser Haftung um ein Geschäftsrisiko handelt, das der Kunde vollständig übernimmt.
8.10 Diese Klausel bleibt auch nach der Beendigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
9. Höhere Gewalt
9.1 EDC haftet bei der Erbringung von Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht für Fehler, Ausfälle oder Verzögerungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ereignissen ergeben, die nicht in der unmittelbaren Kontrolle von EDC liegen, dazu zählen unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein:
(a) Streiks, Aussperrungen, Arbeitskonflikte jeglicher Art, teilweise oder allgemeine Arbeitsniederlegungen, jegliche Art der Arbeitsverweigerung (unabhängig davon, ob irgendetwas des Vorgenannten rechtmäßig ist oder nicht, oder ob sie sich auf die eigenen Mitarbeiter von EDC oder auf andere bezieht);
(b) Krieg, Feindseligkeiten, terroristische Aktivitäten oder lokale, nationale oder internationale Notfälle;
(c) höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Pandemie; oder
(d) die Androhung oder begründete Befürchtung eines der oben genannten Ereignisse.
9.2 EDC wird dem Kunden die Umstände der Behinderung sowie die voraussichtliche Dauer des Versäumnisses sobald wie möglich mitteilen.
9.3 Dauert die Unterbrechung sechs Wochen oder länger, kann jede Partei von der Vereinbarung zurücktreten.
10. Allgemein
10.1 Die Unterzeichnung oder Benutzung einer Karte stellt in Bezug auf alle an den Kunden ausgegebenen Karten die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden dar.
10.2 EDC kann jede Bestimmung dieser Vereinbarung einseitig ändern, ergänzen oder löschen, und Änderungen dieser Vereinbarung (einschließlich aller relevanten Stichtage) werden auf der Website veröffentlicht werden. Alle Änderungen der Vereinbarung berühren jedoch nicht die bereits vor den Änderungen geschlossenen Vereinbarungen, es sei denn, EDC händigt dem Kunden die geänderte Vereinbarung in einer Textform aus, die den Inhalt der Änderungen erläutert. Die Nutzung einer Karte nach einer solchen Aktualisierung dieser Vereinbarung gilt als Annahme der Vereinbarung durch den Kunden.
10.3 EDC kann ohne Benachrichtigung die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, die Finanzierung von Schulden oder Forderungen) ganz oder teilweise an Dritte (einschließlich, an andere verbundene Unternehmen – ohne darauf beschränkt zu sein) übertragen oder abtreten. Darüber hinaus kann EDC nach eigenem Ermessen und ohne Benachrichtigung einen Vertreter oder Auftragnehmer ernennen, um die Vereinbarung auszuführen und/oder zu verhandeln, und der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zu einer solchen Ernennung. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EDC übertragen oder abtreten.
10.4 Besteht der Kunde aus zwei oder mehr Personen, so sind deren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch.
10.5 Jede Partei wendet angemessene Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auf, um Handlungen oder Bedingungen zu verhindern, die zu einem Interessenkonflikt mit denen der anderen Partei führen könnten. Diese Verpflichtung gilt für die Tätigkeiten der Mitarbeiter und Vertreter jeder Partei in ihren Beziehungen zu den Mitarbeitern und Familien der anderen Partei, deren Vertretern, Verkäufern, Subunternehmern und Dritten. Die Erfüllung dieser Forderungen durch jede Partei schließt unter anderem mit ein, Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Mitarbeiter oder Vertreter dieser Partei erhebliche Geschenke, Bewirtungen, Zahlungen, Darlehen oder andere Gegenleistungen machen, entgegennehmen, bereitstellen oder anbieten, um Personen dahingehend zu beeinflussen, dass sie dem Wohl der anderen Partei zuwiderhandeln. Jede Partei teilt der anderen Partei unverzüglich die Identität ihrer Vertreter oder Mitarbeiter mit, von denen bekannt ist, dass sie in irgendeiner Weise ein wesentliches Interesse an den Geschäften der anderen Partei oder deren Finanzierung haben.
10.6 Kein Rechtsmittel von EDC gegen den Kunden soll ausschließlich sein, aber jedes Rechtsmittel wird kumulativ und zusätzlich zu jedem anderen Rechtsmittel sein, auf das hierin Bezug genommen wird oder das EDC anderweitig zur Verfügung steht. Die Ausübung oder ein Beginn der Ausübung eines oder mehrerer Rechtsmittel durch EDC schließt die gleichzeitige oder spätere Ausübung anderer Rechtsmittel durch EDC nicht aus. Alle Rechtsmittel von EDC werden alle Beendigungen dieser Vereinbarung überdauern. Keine Verzögerung oder Unterlassung seitens EDC, Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien von EDC auszuüben, darf als ein Verzicht darauf gelten.
10.7 Jeder Abschnitt in dieser Vereinbarung ist unabhängig und abtrennbar und darf im Falle einer Ungültigkeitserklärung oder Nichtdurchsetzbarkeit die Auslegung oder Wirkung eines anderen Abschnittes dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen.
10.8 Diese Vereinbarung stellt in Bezug auf die Nutzung der Karten die gesamte Vereinbarung zwischen EDC und dem Kunden dar und ersetzt alle anderen Vereinbarungen und Absprachen (ob schriftlich oder mündlich) in Bezug auf die Nutzung der Karten. Alle vom Kunden vorgesehenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für diese Vereinbarung nicht gelten.
10.9 Überschriften, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden, dienen nur der Zweckmäßigkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
10.10 Diese Vereinbarung und alle Warenlieferungen, die in Verbindung mit der Nutzung der Karte erfolgen, unterliegen den Gesetzen Deutschlands, und der Kunde unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte Deutschlands. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 („CISG“) findet keine Anwendung.
10.11 Bei Transaktionen, die Versorgungspunkte außerhalb des Gebiets der EDC-Gesellschaft betreffen, die mit dem Kunden in primärer Beziehung steht („Transaktionen außerhalb des Territoriums“), wird EDC beim Verkauf von Waren und bei der Rechnungsstellung gemäß dieser Vereinbarung durch ein verbundenes Unternehmen ersetzt.
10.12 Die Nutzung einer Karte für Transaktionen außerhalb des Territoriums stellt einen Kauf von Waren durch das verbundene Unternehmen bzw. durch den Einzelhändler dar. Das Eigentum an den Waren und das Verlustrisiko gehen mit der Lieferung der Waren am Versorgungspunkt über. Für diese Lieferungen werden Rechnungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen im obigen Abschnitt 5 ausgestellt.
11. Länderspezifische Bestimmungen
11.1 In Deutschland dürfen Karten nur verwendet werden, wenn sie dem Einzelhändler vor dem Kauf der Waren vorgelegt werden (es sei denn, der Versorgungspunkt gestattet die Nutzung einer Karte über ein entlegenes Endgerät).
11.2 Die Karten unterliegen derzeit nicht der erforderlichen behördlichen Lizenz für die Verwendung in Polen und dürfen dort daher nicht für den Kauf von Waren und Dienstleistungen genutzt werden. Der Kunde haftet für jegliche Transaktionen, die einer Partei durch die Verwendung einer Karte in Polen entsteht, einschließlich für alle von einer Regierung oder Regulierungsbehörde verhängten Bußgelder oder Strafen. Jede Karte mit dem Waren (einschließlich Kraft- sowie deren Zusatzstoffe) an einer Station bezahlt werden, wird mit sofortiger Wirkung gesperrt.
12. Laden von Elektrofahrzeugen
Die folgenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass die Karten verwendet werden, um für die Benutzung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge (E-Tankstellen) zu bezahlen.
12.1 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass weder EDC noch deren Ladepunktanbieter:
(a) die Anzahl der Ladepunkte an einem Versorgungspunkt garantieren; oder
(b) dem Kunden gegenüber verantwortlich sind, wenn ein Ladepunkt zu einem bestimmten Zeitpunkt aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist;
(c) gegenüber dem Kunden oder einem Karteninhaber während oder nach der Benutzung eines Ladepunkts für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum haftet.
12.2 Der Kunde muss in Bezug auf die Benutzung eines Ladepunkts alle Anweisungen befolgen (die sich von einem Ladepunkt und/oder Ladepunktanbieter zu einem anderen unterscheiden können, insbesondere wenn der Service unterschiedlich ist).
12.3 Der Kunde ist verantwortlich für:
(a) die Zahlung aller Zugangs- und/oder Parkgebühren, die in Bezug auf einen Ladepunkt Dritten geschuldet werden;
(b) die Zahlung aller
zusätzlichen Gebühren, die vom Anbieter des Ladepunkts im Zusammenhang mit der Nutzung eines Ladepunkts
erhoben werden; und
(c) die Zahlung der Kosten für Bußgelder oder Strafen, die im Zusammenhang mit der Benutzung eines Ladepunktes von einer Vollzugsbehörde verhängt werden, sowie für alle Gebühren, die erhoben werden, wenn ein Fahrzeug stillgelegt, mit einer Kralle versehen oder entfernt wird.
12.4 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Nutzung eines Schnellladepunktes auf eigenes Risiko erfolgt, da Belege darauf hindeuten, dass die Benutzung eines Schnellladepunktes Ihr Fahrzeug und dessen Batterie beschädigen kann. Weder EDC noch irgendein Ladepunktanbieter haftet gegenüber dem Kunden für Schäden an einem Fahrzeug, die durch die Nutzung eines Schnellladepunktes entstehen.
12.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Aufladen eines Fahrzeugs an einem Ladepunkt sicher durchgeführt wird, um Verletzungen von Personen oder Sachschäden zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem, dass der Kunde sicherstellt, dass er beim Aufladen eines Fahrzeugs mit der gebotenen Sorgfalt vorgeht.
12.6 Der Kunde erklärt
sich damit einverstanden, dass er für alle Schäden an einem Ladepunkt oder an anderem Eigentum oder für
Verletzungen von Personen verantwortlich ist, die durch die Benutzung eines Ladepunktes durch den
Karteninhaber verursacht werden.
12.7 EDC ist für die kW/h-Gebühr, die vom Ladepunktanbieter festgelegt wird, nicht verantwortlich und gibt diesbezüglich keine Garantien oder Zusicherungen. Der Kunde muss die kW/h vor der Benutzung überprüfen.